Häufig gestellte Fragen

Gesellschaftliches Engagement

  • Engagement für Policy Kitchen, was bedeutet das?
    Nach Annahme des Stipendiums muss an einer digitalen Abstimmung teilgenommen werden. Auf diesem Weg bestimmen Sie zusammen mit den anderen Stipendiaten, zu welchem gesellschaftspolitischen Themengebiet der Jahrgang aktiv werden möchte. Als nächster Schritt wird erwartet, dass alle Stipendiaten am physischen Kick-off Workshop (2-3 Stunden) zu Beginn des Stipendiums teilnehmen. Der weiteren Mitarbeit sind keine Grenzen gesetzt, erwartet wird aber auch hier ein Minimum an Kollaboration: So wird erwünscht, dass nach dem Kick-off Workshop die Ideen auf dem Online-Forum weiterentwickelt werden. Die Redaktion von Lösungsvorschlägen (1-2 Seiten) wird erwünscht und kann alleine oder als Team bewältigt werden. Wir geben explizit keine Mindeststundenzahl vor, aber ein gesellschaftliches Engagement ist uns als Stiftung wichtig und wir möchten die Studierenden fördern, die dies auch so sehen.

    Hier erfahren Sie mehr über die Policy Kitchen der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

  • Was tue ich, wenn ich am Kick-off Workshop der Policy Kitchen verhindert bin?
    Dann können Sie weniger beeinflussen, in welche Richtung sich die Lösungsvorschläge zur Fragestellung Ihres Jahrgangs entwickeln. Es wird dann umso mehr erwartet, dass Sie sich nach dem Workshop aktiv in die Online-Diskussion einbringen und an einem Lösungsvorschlag mitschreiben. Ihr entsprechendes Engagement wird individuell evaluiert.

Bewerbung und Vergabe

  • Kann ich mich bewerben, obwohl ich keine Schweizer Staatsangehörigkeit besitze?
    Ja. Voraussetzung ist, dass das Masterstudium an einer Schweizer Fachhochschule absolviert wird.

  • Kann ich mich bewerben, obwohl ich bereits ein Masterstudium abgeschlossen habe?
    Ja. Dies kommt vor allem bei künstlerischen Studiengängen vor. Legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres ersten Masterabschlusses bei. Auch die Empfehlungsschreiben können dann von Professorinnen und Professoren Ihres ersten Masterstudiums sein.

  • Ich wurde zum Masterstudium "sur dossier" zugelassen ohne vorheriges Bachelorstudium. Kann ich mich trotzdem bewerben?
    Ja, das ist möglich, entscheidend ist die Zulassung zum Masterstudium. Bitte reichen Sie dann zwei Empfehlungsschreiben aus Ihrem Masterstudium ein.
  • Können die Empfehlungsschreiben auch von Professorinnen und Professoren des Masterstudiums eingereicht werden?
    Ja, wenn der Bachelorabschluss schon einige Jahre zurückliegt bzw. das Masterstudium schon angetreten wurde.

  • Was soll ein Empfehlungsschreiben beinhalten?
    Das Empfehlungsschreiben soll auf das Hirschmann-Stipendium Bezug nehmen. Es soll Auskunft geben über die Leistungen und auch die Person des Studierenden aus der Sicht des Referenzschreibenden - und somit die Empfehlung begründen. Für den Umfang gibt es keine Richtlinien.
     
  • Können sich Studierende von Pädagogischen Hochschulen auch für ein Hirschmann-Stipendium bewerben?
    Das Hirschmann-Stipendium richtet sich an Masterstudierende an Schweizer Fachhochschulen. Bewerbungen von Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen können nicht berücksichtigt werden.

  • Sind bei der Vergabe Studienleistungen entscheidend?
    Es werden alle genannten Kriterien berücksichtigt.

  • Wer entscheidet über die Vergabe?
    Der Stipendienausschuss des Stiftungsrats entscheidet zweimal jährlich.

Allgemein

  • Wie hoch ist die Förderung?
    Es ist eine einmalige Auszahlung; die Auszahlung beträgt in der Regel CHF 5'000, in seltenen Fällen CHF 10'000.

  • Muss das Geld zurückgezahlt werden?
    Nur, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt sind und/oder das Studium abgebrochen wird.

  • Welche Studiengänge sind förderungsfähig?
    Alle konsekutiven Masterstudiengänge, die an einer Schweizer Fachhochschule absolviert werden können.

  • In welcher Sprache kann ich meine Bewerbung einreichen?
    Wir nehmen Bewerbungen auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch entgegen.

  • In quale lingua posso inviare la mia applicazione ?
    Accettiamo le applicazioni in tedesco, inglese, francese e italiano.