Häufig gestellte Fragen
Gesellschaftliches Engagement
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Gesellschaftliches Engagement in einem Projekt umzusetzen, was bedeutet das?
Nach Annahme des Stipendiums findet online eine Kick-Off-Veranstaltung statt, welche in die Thematik der Debatte einführt. Anschliessend folgt eine Selbststudiumsphase, in der Stipendiaten/Stipendiatinnen einen Auftrag (ca. 5h) bearbeiten. Den Abschluss bildet eine Schlussveranstaltung mit Workshop, bei der das Erlernte durch Show-Debatten praktisch angewendet wird. -
Was tue ich, wenn ich am Workshop von YES verhindert bin?
Die Teilnahme am physischen Workshop ist für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten obligatorisch. Sollte eine nachvollziehbare Begründung vorliegen, weshalb eine Teilnahme nicht möglich ist, kann den Stipendiatinnen und Stipendiaten alternativ eine zusätzliche Aufgabe zugewiesen werden. - Einblicke in das Engagement früherer Stipendiatinnen und Stipendiaten des Hirschmann-Stipendiums in Zusammenarbeit mit dem foraus-Programm (bis Ende 2024) sind auf der Seite https://www.foraus.ch/ einsehbar.
Bewerbung und Vergabe
- Kann ich mich bewerben, obwohl ich keine Schweizer Staatsangehörigkeit besitze?
Ja. Voraussetzung ist, dass das Masterstudium an einer Schweizer Fachhochschule absolviert wird. - Kann ich mich bewerben, obwohl ich bereits ein Masterstudium abgeschlossen habe?
Ja. Dies kommt vor allem bei künstlerischen Studiengängen vor. Legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres ersten Masterabschlusses bei. Auch die Empfehlungsschreiben können dann von Professorinnen und Professoren Ihres ersten Masterstudiums sein. - Ich wurde zum Masterstudium "sur dossier" zugelassen ohne vorheriges Bachelorstudium. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, das ist möglich, entscheidend ist die Zulassung zum Masterstudium. Bitte reichen Sie dann zwei Empfehlungsschreiben aus Ihrem Masterstudium ein.
- Können die Empfehlungsschreiben auch von Professorinnen und Professoren des Masterstudiums eingereicht werden?
Ja, wenn der Bachelorabschluss schon einige Jahre zurückliegt bzw. das Masterstudium schon angetreten wurde. - Was soll ein Empfehlungsschreiben beinhalten?
Das Empfehlungsschreiben soll auf das Hirschmann-Stipendium Bezug nehmen. Es soll Auskunft geben über die Leistungen und auch die Person des Studierenden aus der Sicht des Referenzschreibenden - und somit die Empfehlung begründen. Für den Umfang gibt es keine Richtlinien.
- Können sich Studierende von Pädagogischen Hochschulen auch für ein Hirschmann-Stipendium bewerben?
Das Hirschmann-Stipendium richtet sich an Masterstudierende an Schweizer Fachhochschulen. Bewerbungen von Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen können nicht berücksichtigt werden. - Sind bei der Vergabe Studienleistungen entscheidend?
Es werden alle genannten Kriterien berücksichtigt. - Wer entscheidet über die Vergabe?
Der Stipendienausschuss des Stiftungsrats entscheidet zweimal jährlich.
Allgemein
- Wie hoch ist die Förderung?
Es ist eine einmalige Auszahlung; die Auszahlung beträgt in der Regel CHF 5'000, in seltenen Fällen CHF 10'000. - Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Nur, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt sind und/oder das Studium abgebrochen wird. - Welche Studiengänge sind förderungsfähig?
Alle konsekutiven Masterstudiengänge, die an einer Schweizer Fachhochschule absolviert werden können. - In welcher Sprache kann ich meine Bewerbung einreichen?
Wir nehmen Bewerbungen auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch entgegen. - In quale lingua posso inviare la mia applicazione ?
Accettiamo le applicazioni in tedesco, inglese, francese e italiano.